Auch das Bundesministerium der Finanzen unterstützt Sie finanziell bei Ihrem beruflichen Weiterkommen:
Kosten für berufliche Weiterbildungen, die von Ihnen privat bezahlt werden, können im Regelfall als sogenannte „Werbungskosten“ im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Dieses „von der Steuer absetzen“, wie es umgangssprachlich oft genannt wird, führt durch eine Lohnsteuerersparnis zu einer teilweisen Rückerstattung der Kosten durch den „Fiskus“.
Wie hoch die Rückerstattung ist, hängt jedoch von der individuellen Einkommenssituation ab.
Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aus- und Weiterbildungskosten erhalten Sie direkt bei der Finanzverwaltung der Länder (hier klicken), oder bei der Steuerberaterin bzw. dem Steuerberater Ihres Vertrauens.